Herausforderung Deradikalisierung

Zwar boomt die Forschung zum Thema „Radikalisierung“, aus der wissenschaftlichen Beschäftigung mit dem Thema sind bisher jedoch nur wenige praxisrelevante Ansatzpunkte für Deradikalisierung entstanden. Es mangelt nicht nur an Überblickswerken, die existierende Literatur ist zudem inkohärent. In Deutschland, wie auch international, bestehen nach wie vor verschiedene Begrifflichkeiten und Systematisierungen nebeneinander. Zentrale Akteure aus Praxis, Wissenschaft, (Sicherheits-)Behörden und Politik verwenden weder einheitliche Definitionen, noch herrscht Einigkeit darüber, was Deradikalisierung (praktisch) zu bedeuten hat.

Deradikalisierung wird hier als ein Prozess verstanden, innerhalb dessen die extremistischen Absichten der radikalisierten Person individuell, bedürfnisorientiert und schrittweise aufgearbeitet und schlussendlich abgelegt werden. Dies bedeutet jedoch keinesfalls die Umkehrung des Radikalisierungsprozesses, vielmehr zeigt sich Resilienzstärkung durch Ambiguitätstoleranzals Dreh- und Angelpunkt einer erfolgreichen Deradikalisierung.

Konkrete Arbeitsfelder der Extremismusprävention und Deradikalisierung umfassen unter anderem

  • Angehörigen- und Umfeldberatung“ zur Unterstützung und Sensibilisierung des sozialen Umfeldes potenziell radikalisierter oder radikalisierungsgefährdeter Personen sowie beruflich im Kontakt mit Jugendlichen stehenden Personen (bspw. Lehrende);
  • die (darauf aufbauende) direkte Beratung und Begleitung von radikalisierungs­gefährdeten und (teil-)radikalisierten Personen, zunächst vorwiegend auf Basis von Streetwork, heute zunehmend durch Multiplikatorinnen und Multiplikatorinnen vermittelt;
  • die Ausstiegsbegleitung und Stabilisierung von radikalisierten Personen, die zumindest auf Distanzierung, idealerweise auf vollständige Deradikalisierung abzielt.
  • Online-Deradikalisierungsarbeit, ist ein verhältnismäßig neues Arbeitsfeld; derzeit werden verschiedene Ansätze in Pilot- und Modellprojekten erprobt.

Die Trägerlandschaft der Extremismusprävention in Deutschland ist so divers wie das föderale System der Bundesrepublik. Auch dieser Sachverhalt stellt die praktische (Kooperations-) Arbeit vor einige Herausforderungen. Dabei kann das in Deutschland bestehende Hybrid­modell aus staatlichen und zivilgesellschaftlichen Zuständigkeiten bei richtiger Akzentuierung als Chance für die Extremismusprävention gewertet werden. Gleiches gilt für die Vielfalt an Ansätzen und Profilen der Beratenden. Diese Chancen werden bisher allerdings u.a. aufgrund abweichender Zielvorstellungen der Akteure nicht ausreichend genutzt.

Die Studie

PRIF Report 9/2018
Herausforderung Deradikalisierung: Einsichten aus Wissenschaft und Praxis
Till Baaken // Reiner Becker // Tore Bjørgo // Michael Kiefer // Judy Korn // Thomas Mücke // Maximilian Ruf // Dennis Walkenhorst

[Download PRIF Report 9/2018]

Der Film (UT DE/EN)

Film "Herausforderung Deradikalisierung" |  Länge 7m"00' |  Realisation Philipp Offermann mit Manuel Steinert // Lilli Kannegießer |  HSFK 2018

Handlungsoptionen

  1. Der Ausbau von Regelstrukturen, etwa in der Bildungs- und Jugendhilfe, würde die notwendigen Grundstrukturen schaffen, damit eine Deradikalisierung gar nicht erst stattfinden muss. Durch Qualifizierung von Mitarbeitenden, z.B. in Schulen, im Strafvollzug, in der Bewährungshilfe oder auch in Kindergärten, kann nachhaltige Kompetenz für die Früherkennung und den Umgang mit Radikalisierung beziehungsweise radikalisierungsgefährdeten Menschen geschaffen werden.
  2. Es muss eine langfristige Finanzierung für gleichberechtigtes Arbeiten von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren gesichert werden. Die vielfältigen Herausforderungen, mit denen Akteure in der Präventions- und Deradikalisierungspraxis konfrontiert sind, setzen eine fundierte, langfristige sowie anpassungs- und widerstandsfähige Arbeit voraus. Dafür wird eine längerfristige und hinsichtlich Modellprojekten offener gestaltete Finanzierung benötigt. Andauernde Existenzangst der in dem Feld tätigen Organisationen und Angestellten ist unzumutbar, zumal eine dauerhaft effektive Arbeit einen Vertrauensaufbau zwischen Beratenden und Klientel voraussetzt, dessen Etablierung teilweise Jahre in Anspruch nimmt.
  3. Es müssen rechtliche Rahmenbedingungen definiert werden. So ist z.B. die Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechtes, nicht nur im Hinblick auf das Vertrauensverhältnis zwischen Beratenden und Klientinnen und Klienten, dringend geboten. Auch zum Schutz der Mitarbeitenden und der Öffentlichkeit müssen rechtliche Rahmenbedingungen in einem so sicherheitsrelevanten Themenfeld wie das der Präventions- und Deradikalisierungsarbeit dringend klarer definiert werden.

Beteiligte Personen

Koordination

  • Judy Korn, Thomas Mücke
    Violence Prevention Network (VPN), Berlin

Team

  • Till Baaken
    Violence Prevention Network (VPN), Berlin
  • Reiner Becker
    Universität Marburg
  • Tore Bjørgo
    University of Oslo
  • Michael Kiefer
    Universität Osnabrück
  • Maximilian Ruf
    Violence Prevention Network (VPN), Berlin
  • Dennis Walkenhorst
    Violence Prevention Network (VPN), Berlin